
Das Leistungsversprechen der meisten privaten Krankenversicherer erstreckt sich auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung, also auf die Kosten anomaler körperlicher oder geistiger Zustände. Die Beseitigung von Schönheitsfehlern ist in aller Regel nicht Gegenstand der Leistungszusage. Ebensowenig...
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